Kroatisches Küstenpatent “B-Schein”
Als Küstenpatent werden Bootsführerscheine in Kroatien bezeichnet. Dort gibt es die Patente Boat Skipper A, B und C sowie den Yachtmaster A. Die Bezeichnung ist insoweit irreführend, als in meisten Ländern die Bezeichnung „Patent“ fast nur für Befähigungsnachweise der Berufsschifffahrt verwendet wird.

In Kroatien gilt für alle Boote und Schiffe mit Motor Führerscheinpflicht.
Boat Skipper A
Der Boat Skipper A berechtigt zum Führen von Booten bis zu einer Länge von sieben Metern und einer Motorleistung von 8 kW in einem küstennahen Streifen, der bis zu sechs nautischen Meilen von der Küste entfernt ist (Fahrtenbereich III). Das Mindestalter für die Erlaubnis ist 16 Jahre.
Grundsätzlich gibt es kein internationales Abkommen über die Küstenpatente. Kroatien ist Mitglied der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (International Maritime Organisation, IMO). Abkommen gibt es zwischen allen Mittelmeeranrainerstaaten über die Anerkennung von Bootsführerscheinen. Ausbildung und Prüfungen sind bei den Mitgliedern der Organisation abgestimmt.
